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Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Sonderabfall

Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Bundesländer für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne auf, die alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben sind.


Letzte Änderung
22.04.2010
Veröffentlicht am
11.09.2026
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