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Abfallbilanz-Informationssystem ABIS

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe der DV-Anwendung ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall.


Letzte Änderung
22.04.2010
Veröffentlicht am
03.06.2026
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