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7. Armuts - und Reichtumsbericht der Landesregierung

1. Der Ministerrat nimmt den 7. Armuts - und Reichtumsbericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zur Kenntnis. 2. Die Staatskanzlei wird um Zuleitung des 7. Armuts - und Reichtumsbericht an den Landtag gebeten.


Letzte Änderung
02.07.2025
Veröffentlicht am
02.07.2025
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