Datensatz

24. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF-Bericht)(§ 3 Abs. 8 Satz 3 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages)

Empfehlung der Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags ab 2025, Kürzung des angemeldeten Finanzbedarfs um ca. 1,8 Millionen Euro, Schaffung einer Rücklage; Feststellung des Finanzbedarfs, Bedarfsanmeldung, Bestandsbedarf, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Entwicklungsbedarfe und Projekte, Erträge, Eigenmittel und Kredite, Finanzausgleich zwischen den Landesrundfunkanstalten der ARD, Budgetabgleich für 2021 bis 2024, Leistungsbericht, Kosten für Telemedien, Beteiligungen und GSEA, Partner- und Spartenprogramme; Anhang: Herleitung des Nettoaufwands Altersversorgung, Zuordnung des Personals zu Unternehmensbereichen


Letzte Änderung
09.04.2024
Veröffentlicht am
26.03.2024
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