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1. Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023; hier: Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs 2. Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022; hier: Ergänzung des Schlussberichts der Landesreg

1. Der Ministerrat beschließt die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2023 und die Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2022.

2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur Zuleitung an den Landtag erforderlichen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen unter Beteiligung des jeweils fachlich zuständigen Ressorts vorzunehmen.


Letzte Änderung
12.05.2025
Veröffentlicht am
12.05.2025
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