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Verträge mit den islamischen Religionsgemeinschaften
In Rheinland-Pfalz bilden die Musliminnen und Muslime nach den beiden christlichen Kirchen die drittgrößte religiöse Gemeinschaft. Zur Stärkung ihrer Teilhabe, aber auch unter Paritätsgesichtspunkten hat die Landesregierung am 1. Juni 2023 Vertragsverhandlungen aufgenommen, um auch die Zusammenarbeit mit islamischen Religionsgemeinschaften auf einer vertraglichen Grundlage zu regeln. Die Verträge sind für das Land von wichtiger gesellschaftlicher Bedeutung. Sie haben für das Land eine Absicherungsfunktion hinsichtlich aller wesentlichen Rechtsgrundlagen und Rechtsfragen; sie sind überdies Ausdruck einer Kooperationsfunktion, die das Zusammenleben und -wirken zwischen Staat und Religionsgemeinschaften strukturieren soll; schließlich besteht auch eine Verpflichtungsfunktion, da dem Staat die Möglichkeit eröffnet wird, das Wirken der Religionsgemeinschaften noch stärker auf das Gemeinwohl hin auszurichten. Für viele Musliminnen und Muslime in Rheinland-Pfalz sind die Vereinbarungen mit der Landesregierung zudem ein sehr wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung mit anderen Religionsgemeinschaften, das über Rheinland-Pfalz hinaus Wirkung entfaltet.
Die Gespräche über einen möglichen Vertragsschluss begannen bereits im Jahr 2012 auf Initiative von Ministerpräsident a. D. Kurt Beck. Zur Frage, ob die vier Verbände Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Rheinland-Pfalz e. V., Schura Rheinland-Pfalz Landesverband der Muslime e. V. (fortan Schura RLP), Landesverband der Islamischen Kulturzentren Rheinland-Pfalz e. V. (LVIKZ) und Ahmadiyya Muslim Jamaat K. d. ö. R. (AMJ) die Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz und Artikel 34 der Landesverfassung erfüllen, wurden damals ein rechtswissenschaftliches und ein religionswissenschaftliches Gutachten eingeholt. Aufgrund des Putschversuchs in der Türkei im Sommer 2016 waren die begonnenen Gespräche einvernehmlich ausgesetzt und die eingeholten Gutachten (2014) zu den islamischen Verbänden um Zusatzgutachten ergänzt worden, um die hinreichende Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter auf die Landesverbände zu untersuchen. Im August 2018 wurden die Zusatzgutachten zu den islamischen Verbänden vorgelegt. Aufgrund der darin dargestellten Problemlage der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB Rheinland-Pfalz e. V. und der Schura RLP hat die Landesregierung entschieden, die im August 2016 unterbrochenen Vertragsverhandlungen mit den vier islamischen Verbänden zunächst nicht fortzusetzen. Die Landesregierung folgte damit einer Empfehlung der Gutachter und richtete ein Format ein, das als langfristiges Ziel am Abschluss eines Vertrages mit den vier islamischen Verbänden festhält. Dazu verhandelte die Landesregierung mit den Verbänden Zielvereinbarungen. In diesen wurden sowohl die strukturellen Veränderungen festgehalten, die notwendig sind, damit die genannten islamischen Verbände vollumfänglich als Religionsgemeinschaften im Sinne von Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz und Art. 34 der Landesverfassung gelten können, als auch die durch die Landesregierung erfolgenden Begleitprozesse. Der Zielvereinbarungsprozess war auf 18 Monate angelegt, wurde wegen der Covid-19-Pandemie aber bis zum 30.04.2022 verlängert. Aufgrund gutachterlicher Stellungnahmen der Professoren Dr. Bochinger und Dr. Muckel, die dem Prozess ein positives Ergebnis bescheinigten, nahm die Landesregierung die Vertragsverhandlungen mit allen vier Religionsgemeinschaften zum 1. Juni 2023 auf. Die Vertragsverhandlungen umfassten unter anderem Themen wie die gemeinsamen Wertegrundlagen, Bildung in Kita, der Islamische Religionsunterricht (IRU) in den Schulen und die Islamische Theologie an der Universität Koblenz, die Seelsorge, die Bestattungen sowie die religiösen Feiertage.
- Letzte Änderung
- 27.12.2024
- Veröffentlicht am
- 27.12.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
23.01.2025 18:55
Verfügbarkeit:
23.01.2025 18:55
Nutzungsbedingungen:
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