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Neunter Opferschutzbericht der Landesregierung

In seinem Beschluss vom 24. Mai 2007 (zu LT-Drucksache 15/1107) hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, im Abstand von zwei Jahren einen Bericht darüber vorzulegen, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffen hat bzw. zu ergreifen beabsichtigt. Zuletzt hatte die Landesregierung den Achten Opferschutzbericht (Stand Dezember 2022) im Februar 2023 (LT-Drucksache 18/5398) vorgelegt.

 

Der vorliegende Neunte Opferschutzbericht gibt erneut einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit der Landesregierung auf dem Gebiet des Opferschutzes in den beiden vergangenen Jahren. Er dokumentiert, dass die Landesregierung ihre Bemühungen zur Verbesserungen des Opferschutzes fortsetzt bzw. intensiviert, bewährte Maßnahmen und Projekte fortführt und neue Initiativen und Maßnahmen ergriffen hat.


Letzte Änderung
27.12.2024
Veröffentlicht am
27.12.2024
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