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Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes

Die geltenden Regelungen des Landeswahlgesetzes (LWahlG) werden regelmäßig vor einer anstehenden Wahl zum Landtag auf Änderungs- oder Ergänzungsbedarf hin überprüft. Die aktuell vorgenommene Prüfung hat lediglich einen punktuellen Änderungsbedarf ergeben. Der vorliegende Gesetzentwurf dient vor allem der Harmonisierung mit den Wahlgesetzen des Bundes und dem Kommunalwahlgesetz. Ferner werden Anregungen aus der Wahlpraxis berücksichtigt.


Letzte Änderung
03.12.2024
Veröffentlicht am
03.12.2024
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