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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und sonstiger Rechtsvorschriften
Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist am 16. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es wurde seitdem lediglich zweimal geändert, nämlich zum einen § 36 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583), zum anderen §§ 30 und 31 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287).
Mit den beabsichtigten Änderungen soll das Gesetz punktuell an die zwischenzeitlich erkennbaren Erfordernisse angepasst werden. Das betrifft insbesondere die Etablierung von Naturschutzstationen, die essenzieller Bestandteil der neuen Regelungen sind, mittels derer die Aufgabe des Naturschutzmanagements verstetigt und außerdem Synergien mit anderen Maßnahmen des Naturschutzes in den Regionen erzeugt werden sollen.
Mit der Zeit haben sich außerdem, etwa im Zuge des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wie auch im Hinblick auf den Aufbau und den Schutz des Netzes „Natura 2000“, einige Änderungsbedarfe ergeben. Neben der Arrondierung des FFH-Gebiet „Hochwald“ ist der Begriff der „Nebenvorkommen“ aus Anhang 2 zu streichen.
Aufgrund der seit dem Inkrafttreten des LNatSchG gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Ersatzzahlungen sollen ferner die landesrechtlichen Regelungen zur Verwendung der Ersatzzahlungen im Sinne einer Flexibilisierung reformiert werden. Die Neuregelungen dienen insbesondere der Entbürokratisierung, indem Doppelprüfungen, einerseits durch die Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU), andererseits durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), vermieden werden.
Schließlich gilt es, auch mit Blick auf inzwischen aufgefallene redaktionelle Fehler oder fehlende Zuständigkeitsregelungen, verschiedene Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Naturschutzes anzupassen. Das gilt für die Landesverordnung für Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NatSchZuVO), die Landesverordnung über Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten sowie für die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO).
- Letzte Änderung
- 20.11.2024
- Veröffentlicht am
- 20.11.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
08.01.2025 15:16
Verfügbarkeit:
08.01.2025 15:16
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed