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Entwurf einer Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)

Die Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) enthält Gebührensätze für allgemeine, aufgabenübergreifende Amtshandlungen und ist für alle Behörden in Rheinland-Pfalz anwendbar, sofern keine speziellen Reglungen zur Gebührenerhebung greifen. Im Allgemeinen Gebührenverzeichnis ist auch geregelt, welche Gebühren für Personal- und Sachkosten für Beamtinnen und Beamte der vier Einstiegsämter sowie für Beschäftigte in vergleichbaren Entgeltgruppen pro Zeiteinheit zu erheben sind.

 

Die Personal- und Sachkosten im Allgemeinen Gebührenverzeichnis basieren auf den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührengesetz zu erhebenden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Diese werden in einem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen regelmäßig fortgeschrieben, zuletzt mit Rundschreiben vom 15. Juli 2024 (MinBl. S. 229).

 

Das Allgemeine Gebührenverzeichnis wird an die mit Rundschreiben vom 15. Juli 2024 festgestellten Personal- und Sachkosten angepasst. Weiterhin werden redaktionelle Klarstellungen vorgenommen, die keine Rechtsänderungen darstellen, aber die Anwenderfreundlichkeit erhöhen.


Letzte Änderung
20.11.2024
Veröffentlicht am
20.11.2024
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