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  • Transparenz-Informationen

    Zuwendungsliste zu § 7 Abs. 1 Nr. 12 LTranspG JM 2023

    Zuwendungen an die öffentliche Hand ab einem Betrag von 1.000,00 Euro netto (§ 7 Abs. 1. Nr. 12 LTranspG)

    Thema:
    • Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit
    • Regierung und öffentlicher Sektor
    • Wirtschaft und Finanzen
    Datenformate:
    • PDF
    Letzte Änderung:
    06.03.2024
    Verantwortliche Stelle:
    Ministerium der Justiz