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Transparenz-Informationen
Zuwendungsliste zu § 7 Abs. 1 Nr. 12 LTranspG JM 2023
Zuwendungen an die öffentliche Hand ab einem Betrag von 1.000,00 Euro netto (§ 7 Abs. 1. Nr. 12 LTranspG)
Thema:
- Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit
- Regierung und öffentlicher Sektor
- Wirtschaft und Finanzen
Datenformate:
Letzte Änderung:
06.03.2024Verantwortliche Stelle:
Ministerium der Justiz