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Zuwendungsliste zu § 7 Abs. 1 Nr. 11 LTranspG JM 2022

Zuwendungen, soweit es sich um Fördersummen ab einem Betrag von 1000,00 EUR handelt (§ 7 Abs. 1 Nr. 11 LTranspG)


Letzte Änderung
25.01.2023
Veröffentlicht am
25.01.2023
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