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Zuständigkeit für Abschiebungshaft an vier Amtsgerichten konzentriert

Konzentration auf die Amtsgerichte Bingen, Koblenz, Trier und Speyer ab dem 1. Januar 2020 mit dem Ziel der Spezialisierung der Effizienzsteigerung; Berichterstattung der Landesregierung im Rechtsausschuss


Letzte Änderung
24.03.2020
Veröffentlicht am
23.03.2020
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