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Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Administration“)

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Bildung zum Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DIgitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Administration“) zur Kenntnis und stimmt der Unterzeichnung durch die Ministerin für Bildung zu. 2. Der zuständige Ausschuss für Bildung wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 (Abschnitt III Nr. 3 i. V. m. Abschnitt II Nr. 2 S. 1) durch die Ministerin für Bildung über die Bund-Länder-Vereinbarung unterrichtet.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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