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Wildbewirtschaftungsbezirke für Rot-, Dam- und Muffelwild

In Rheinland-Pfalz darf zur Vermeidung von Wildschäden Rot-, Dam- und Muffelwild nur innerhalb der für diese Wildarten jeweils gesondert abgegrenzten Bezirke bewirtschaftet werden (Bewirtschaftungsbezirke). Innerhalb eines Bewirtschaftungsbezirkes bilden die jagdausübungsberechtigten Personen für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Hegegemeinschaften dienen der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und Hege dieser Wildarten mit großräumiger Lebensweise nach einheitlichen Grundsätzen.

 

Auskunft erteilen die jeweiligen örtlich zuständigen unteren Jagdbehörden bei den Kreisverwaltungen oder bei den kreisfreien Städten oder die Obere Jagdbehörde bei der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) in Neustadt a. d. W.


Letzte Änderung
31.12.2004
Veröffentlicht am
29.08.2024
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