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Weiteres Verfahren beim European Media Freedom Act (EMFA)

Auf EU-Ebene stehen die Verhandlungen über ein sogenanntes „Europäisches Medienfreiheitsgesetz“ kurz vor dem Abschluss. Die Regelungen sollen im Wege einer Verordnung erlassen werden, welche die zuständigen nationalstaatlichen Ebenen und damit auch die Länder und ihre Gesetzgebungsorgane unmittelbar binden.

 

Die schwedische Ratspräsidentschaft verfolgt das Ziel, eine Allgemeine Ausrichtung noch in ihrer Präsidentschaft zu beschließen. Da dem Vernehmen nach ein Gesamttext erst kurzfristig vorgelegt werden wird, ist noch fraglich, inwiefern Verbesserungen in den für die Länder zentralen Punkten erreicht werden konnten.

 

Die Mitwirkung der Länder auf EU-Ebene ist im „Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union“ (EUZBLG) geregelt und erfolgt über den Bundesrat.

 

Zur Wahrung dieser Mitwirkungsrechte sollen die verfahrensmäßigen Voraussetzungen (insbesondere die rechtzeitige Aufsetzung auf die Tagesordnung Bundesratssitzung am 16. Juni 2023) für einen möglichen Folgebeschluss des Bundesrates bereits vor Vorlage des Gesamttextes geschaffen werden, da ansonsten die voraussichtliche Vorlage eines Gesamttexts sowie die anschließende Beschlussfassung in den maßgeblichen europäischen Gremien mit den Verfahrensfristen des Bundesrates kollidieren.


Letzte Änderung
29.06.2023
Veröffentlicht am
29.06.2023
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