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Weitere Maßnahmen zur Einführung der einheitlichen elektronischen Akte

1. Der Ministerrat nimmt die Machbarkeitsstudie zum Servicecenter DIALOG RLP (Digitale Akte des Landes zur Optimierung der Geschäftsabläufe) zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung des Servicecenter DIALOG RLP, das für den fachlichen Betrieb der E-Akte zuständig sein wird und die Behörden bei der Einführung der E-Akte unterstützen wird. Die fachliche Weiterentwicklung der E-Akte erfolgt durch das Servicecenter nach den Vorgaben eines Nutzerbeirats. Die mit dem Betrieb des Servicecenters verbundenen Kosten werden zentral getragen. Erforderliche Haushaltsmittel werden vom Ministerium des Innern und für Sport für die Haushalte 2019 ff. angemeldet. 2. In den obersten Landesbehörden werden im Rahmen der Einführung der E-Akte Einsparungen im Personalhaushalt realisiert. Grundlage hierfür sind die Ausführungen in Abschnitt C. 3. Die Einführung der E-Akte soll sich im Anschluss an die Einführung in den obersten Landesbehörden grundsätzlich auch auf die übrigen unmittelbaren Landesbehörden erstrecken. Dies gilt nicht für solche Behörden, bei denen die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung bei langfristiger Betrachtung unwirtschaftlich ist oder soweit aufgrund besonderer Anforderungen eine fachspezifische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung vorhanden ist oder benötigt wird. Das Ministerium des Innern und für Sport wird in diesem Zusammenhang gebeten, zunächst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt zu erarbeiten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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