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Weitere Änderungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie)

Die Änderungen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Staatskanzlei und die Ministerien (GGO) dienen der vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABI. EU Nr. L 173 S. 25) (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie) im Hinblick auf das am 2. Dezember 2021 durch die Europäische Kommission eröffnete Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2021/2212 gegen die Bundesrepublik Deutschland.

 

Die Richtlinie sieht die Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender berufsrechtlicher Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, vor.

 

Das Vertragsverletzungsverfahren enthält Beanstandungen im Hinblick auf den Bund und eine Reihe von Bundesländern. Die dargestellten Änderungen in der GGO dienen dazu, die Vorgaben der Europäischen Kommission zu erfüllen.


Letzte Änderung
06.07.2023
Veröffentlicht am
06.07.2023
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