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Wahrnehmung der Aufgaben der Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzes in Strafsachen

Die Geltungsdauer der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 9. Oktober 2012 (JM 9350-4-77) - MinBl. S. 411 - über die Wahrnehmung der Aufgaben der Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzes in Strafsachen wird durch die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften verlängert. Die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung wird erlassen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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