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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (bis Mai 2021)


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VV über die Errichtung eines Hilfesystems für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (BRD) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einricht

1. Der Ministerrat nimmt die Information über die beabsichtigte Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung eines Hilfesystems für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erlitten haben, zur Kenntnis. 2. Die zuständige Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung soll im Rahmen der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 1. Dezember 2016 erfolgen. 3. Der zuständige Landtagsausschuss wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer II Nummer 2 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 (GVBl. S. 23, BS 100-1-1) durch die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie über die beabsichtigte „Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung eines Hilfesystems für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erlitten haben“ informiert.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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