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Vogelschutzgebiete

Vogelschutzgebiete

Die Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG (abgekürzt VS-RL) ist - neben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) - Grundlage eines europäischen ökologischen Verbundnetzes mit der Bezeichnung "Natura 2000". Die VS-RL hat zum Ziel, die biologische Vielfalt durch Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten zu sichern.

 

Dafür sind sämtliche wild lebenden Vogelarten, die in den Mitgliedstaaten heimisch sind, einschließlich ihrer Eier, Nester und Lebensräume langfristig zu erhalten. Weiterhin sind für alle heimischen Vogelarten Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume in ausreichender Größe und Vielfalt zu treffen. Darüber hinaus gibt es Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt sind.

 

Der Beitrag der VS-RL zu NATURA 2000 sind die "Vogelschutz-Gebiete" („Special Protected Areas“ – SPAs). Zu Vogelschutzgebieten erklären die EU-Mitgliedstaaten die für die Erhaltung insbesondere der Anhang I-Vogelarten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete sowie wichtige Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiete regelmäßig auftretender Zugvogelarten.


Letzte Änderung
26.08.2017
Veröffentlicht am
29.08.2024
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