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Verzicht der Fortschreibung der Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührengesetz zu erhebenden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren

1. Der Ministerrat beschließt die Fortschreibung der Richtwerte auf den 01. Januar 2020 auszusetzen und billigt die anhand harmonisierter Berechnungsgrundlagen für die Richtwerte und die Personalkostenverrechnungssätze erarbeiteten Richtwerte für den 01. Januar 2021.

 

2. Das Ministerium der Finanzen wird beauftragt, die Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände zu dem Entwurf des Rundschreibens für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührengesetz zu erhebenden Verwaltungs-und Benutzungsgebühren durchzuführen.


Letzte Änderung
01.09.2021
Veröffentlicht am
01.09.2021
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