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Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministeriums für Bildung zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat stimmt der Unterzeichnung der „Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“ durch die Ministerin für Bildung zu. 3. Der zuständige Ausschuss für Bildung wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89 b Abschnitt III Nr. 3 i. V. m. Abschnitt II Nr. 2 S. 1 der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 durch die Ministerin für Bildung über die Verwaltungsvereinbarung unterrichtet.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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