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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau


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Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen

1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Gewährung von Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für Veranstalter von Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung zu.

 

2. Der Landtag wird über den Abschluss der Vereinbarung unterrichtet.

 

3. Die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt.


Letzte Änderung
11.10.2021
Veröffentlicht am
11.10.2021
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