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Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz Gewährung von Soforthilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für „Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“

1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und Rheinland-Pfalz über die Gewährung von Soforthilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für „Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“ zu. 2. Der Landtag wird über den Abschluss der Vereinbarung unterrichtet. 3. Der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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