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Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von· Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz - des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KlnvFG)

Unterrichtung nach Artikel 89b Abs. 1 Nr. 5 der Verfassung für Rheinland-Pfalz, Information über die beabsichtigte Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung; Anlage: Verwaltungsvereinbarung


Letzte Änderung
08.09.2017
Veröffentlicht am
24.08.2017
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