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Verwaltungsvereinbarung zu Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministeriums für Bildung zur Verwaltungs-vereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat stimmt der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder durch die Ministerin für Bildung zu. 3. Der zuständige Ausschuss für Bildung wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89b Abschnitt III Nr. 3 i. V. m. Abschnitt II Nr. 2 S. 1 der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 durch die Ministerin für Bildung über die Bund-Länder-Vereinbarung unterrichtet.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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