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Verwaltungsvereinbarung über Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen wegen stark gestiegener Energiekosten zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik Deutschland

Mit den Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen wegen stark gestiegener Energiekosten („Härtefallhilfen KMU“) sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, die trotz der vom Bund im Dezember 2022 bereitgestellten Soforthilfe und der 2023 eingeführten Gas- und Strompreisbremsen im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind. Der Bund stellt den Ländern für die Härtefallhilfen KMU insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung, auf Rheinland-Pfalz entfallen hiervon rund 48 Millionen Euro.

 

Mit dem Beschluss nimmt der Ministerrat die Eckpunkte für die Ausgestaltung der Härtefallhilfen KMU in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis, stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung Härtefallhilfen KMU zu und bevollmächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund, um die Voraussetzungen für


Letzte Änderung
10.03.2023
Veröffentlicht am
10.03.2023
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