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Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung 2020)

Konzentration der Städtebauförderung auf zukünftig drei Programme "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt", "Wachstum und nachhaltige Erneuerung", Höhe der Bundesfinanzhilfen insgesamt und bezogen auf Rheinland-Pfalz, veranschlagte Landesmittel; Anlage: Text der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020


Letzte Änderung
19.01.2021
Veröffentlicht am
04.02.2020
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