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Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration

1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Städten und Gemeinden (VV Investitionspakt 2017) zu. 2. Der für die Städtebauförderung zuständige Minister des Innern und für Sport wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen, sobald der Landtag unterrichtet worden ist.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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