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Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Städten und Gemeinden (VV Investitionspakt 2020)

Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 104 b GG, Sonderprogramm zur Förderung der baulichen Sanierung und des Ausbaus von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wie Bürgerhäuser, Stadtteilzentren und Schwimmbäder; Anlage: Text der Verwaltungsvereinbarung


Letzte Änderung
14.02.2020
Veröffentlicht am
04.02.2020
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