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Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (bis Mai 2021)


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Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (bis Mai 2021)

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Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) über die Bundesstiftung Frühe Hilfen

1. Der Ministerrat nimmt die Ministerratsvorlage des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz zur Kenntnis und stimmt der Verstetigung der Frühen Hilfen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung über eine Bundesstiftung Frühe Hilfen zu. 2. Der Ministerrat bittet die Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, die Verwaltungsvereinbarung „Fonds Frühe Hilfen (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) über die Bundesstiftung Frühe Hilfen“ zu unterzeichnen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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