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Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

1. Der Ministerrat billigt den Entwurf des vorgelegten Verwaltungsabkommens zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (Dachabkommen). 2. Der zuständige Landtagsausschuss wird im Anschluss an die Ministerrats-befassung entsprechend Ziffer II 2 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung durch den Minister des Inneren und für Sport über das beabsichtigte Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangs-gesetztes informiert.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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