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Verwaltungsabkommen zur Änderung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt-Änderungsabkommen)

1. Der Ministerrat stimmt dem DIBt-Änderungsverwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern in der Fassung der Anlage zur Ministerratsvorlage des Ministeriums der Finanzen zu.

 

2. Der Ministerrat ermächtigt die Ministerin der Finanzen, das DIBt- Änderungsverwaltungsabkommen in der Fassung der Anlage zur Ministerratsvorlage des Ministeriums der Finanzen zu unterzeichnen.


Letzte Änderung
04.04.2022
Veröffentlicht am
04.04.2022
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