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Verwaltungsabkommen zur Änderung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt-Änderungsabkommen)
1. Der Ministerrat stimmt dem DIBt-Änderungsverwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern in der Fassung der Anlage zur Ministerratsvorlage des Ministeriums der Finanzen zu.
2. Der Ministerrat ermächtigt die Ministerin der Finanzen, das DIBt- Änderungsverwaltungsabkommen in der Fassung der Anlage zur Ministerratsvorlage des Ministeriums der Finanzen zu unterzeichnen.
- Letzte Änderung
- 04.04.2022
- Veröffentlicht am
- 04.04.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:49
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:49
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed