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Vertrag des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Bund nach § 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG)

1. Der Ministerrat stimmt der Unterzeichnung des Vertrags des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Bund nach § 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) zu. 2. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Abschnitt III Nr. 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung und gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 zu informieren.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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