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Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ gemäß § 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung; hier: Antrag der Ortsgemeinde Waldmohr (Verbandsgemeinde Oberes Glantal)

1. Der Ortsgemeinde Waldmohr in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Land-kreis Kusel, wird die Bezeichnung „Stadt“ gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) verliehen. 2. Die Verleihungsurkunde soll den vom Ministerium des Innern und für Sport in Abschnitt D. Ziffer 2 dieser Ministerratsvorlage vorgeschlagenen Wortlaut erhalten. 3. Das weitere Verfahren obliegt dem Minister des Innern und für Sport. Die Aushändigung der Verleihungsurkunde wird zwischen der Ministerpräsidentin und dem Minister des Innern und für Sport abgestimmt.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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