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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie<br />hier: Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Absonderungsverordnung - AbsonderungsVO) vom 13. Januar 2022

Inkrafttreten am 14. Januar 2022, Außerkrafttreten mit Ablauf des 11. Februar 2022; Anlage: Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Absonderungsverordnung - AbsonderungsVO) vom 13. Januar 2022


Letzte Änderung
28.03.2022
Veröffentlicht am
13.01.2022
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