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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie<br />hier: Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in Wohnangeboten über Tag und Nacht für minderjährige Menschen mit Behinderungen und in Einrichtungen der Tagespflege nach § 41 des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 30. Juni 2021
Anlage: Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in Wohnangeboten über Tag und Nacht für minderjährige Menschen mit Behinderungen und in Einrichtungen der Tagespflege nach § 41 des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 30. Juni 2021; Inkrafttreten am 1. Juli 2021, Außerkrafttreten am 31. Juli 2021
- Letzte Änderung
- 23.01.2022
- Veröffentlicht am
- 30.06.2021
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:58
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:58
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:58
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:58
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