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Urteil des VG Mainz zum Luftreinhalteplan der Stadt Mainz

Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 24. Oktober 2018 ( 3 K 988/16.MZ), Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplans der Stadt Mainz, Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge als mögliche Maßnahme; Berichterstattung der Landesregierung im Rechtsausschuss


Letzte Änderung
01.03.2019
Veröffentlicht am
26.02.2019
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