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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung i.V. mit Abschnitt III Nummer 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung <br />hier: Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz zur Weiterbildung von rheinland-pfälzischen Lehrkräften für die Erteilung islamischen und alevitischen Religionsunterrichts

Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung um drei Jahre, Teilnahme rheinland-pfälzischer Lehrkräfte an dem Studienangebot für das Fach "Islamische Theologie/Religionspädagogik" an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe bzw. an dem Erweiterungsstudiengang "Jevitische Religionslehre/Religionspädagogik" an der Pädagogischen Hochschule Weingarten


Letzte Änderung
11.10.2022
Veröffentlicht am
28.07.2022
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