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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung und der dazu geschlossenen Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung (entsprechend Ziffer III. Nr. 3 i.V.m. Ziffer II.2)<br />hier: Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ("Sofortausstattungsprogramm")

Entwurf des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024, Zweck und Inhalt des Sofortausstattungsprogramms, Ermöglichung des digitalen Unterrichts zu Hause mit Unterstützung mobiler Endgeräte bis zur Wiederaufnahme des Regelschulbetriebes, Fördergegenstand und -zeitraum, Höhe der Bundesmittel und Verteilung auf die Länder gemäß dem Königsteiner Schlüssel sowie auf die Schulträger, Nachweis- und Berichtspflicht


Letzte Änderung
07.10.2020
Veröffentlicht am
02.06.2020
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