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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung i. V. mit Abschnitt III Nummer 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung<br />hier: Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2020, u. a. mit dem Schwerpunkt Qualitätssicherung im Schulwesen, Festschreibung eines ländergemeinsamen Verständnisses von Bildungs- und Erziehungszielen von Schule, Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Bildung


Letzte Änderung
24.02.2021
Veröffentlicht am
01.12.2020
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