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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung i. V. mit Abschnitt III Nummer 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung<br />hier: Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung der Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss"

Anlage: Vereinbarung zur Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss


Letzte Änderung
17.06.2021
Veröffentlicht am
24.02.2021
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