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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung i. V. mit Abschnitt III Nummer 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung<br />hier: Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2020, Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission sowie Zweck, Arbeits- und Verfahrensgrundsätze, Zusammensetzung und Berufung, Errichtungsmodalitäten und Organisation; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Bildung


Letzte Änderung
11.12.2020
Veröffentlicht am
01.12.2020
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