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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung und der dazu geschlossenen Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung (entsprechend Ziffer III. Nr. 3 i.V.m. Ziffer II.2)<br />hier: Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2023“

Entwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2023, zweckgebundene Gewährung der Mittel für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, Höhe der Mittel sowie Eigenanteil der Länder und Kommunen, geplante Änderung des Artikels 104c GG sowie voraussichtlicher Zeitpunkt der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung


Letzte Änderung
10.12.2018
Veröffentlicht am
20.11.2018
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