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Umsetzung „Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs in Institutionen der Länder“

1. Der Ministerrat beschließt, dass sich Rheinland-Pfalz an dem „Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs in Institutionen der Länder“ für Betroffene von sexueller Gewalt in Landesinstitutionen beteiligt, bei denen die Folgen der sexuellen Gewalt nicht durch bestehende Hilfesysteme überwunden oder gemindert werden konnten. 2. Der Ministerrat stimmt der Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum Ergänzenden Hilfesystem zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, sowie den Leitlinien für die Gewährung von Leistungen im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich zu. 3. Um mit dem Ergänzenden Hilfesystem den Betroffenen in Rheinland-Pfalz bestmöglich helfen zu können, werden sich die Hilfen auf psychotherapeutische und medizinische Maßnahmen konzentrieren. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung nach Art. 89 b der Landesverfassung über die beabsichtigte Unterzeichnung der Vereinbarung „Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs in Institutionen der Länder“ zu unterrichten. 5. Der Ministerrat bittet die Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, die Verwaltungsvereinbarung nach Unterrichtung durch den Landtag zu unterzeichnen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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