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Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) in Rheinland-Pfalz

1. Der Ministerrat nimmt die Ministerratsvorlage zum Sachstand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis und beschließt das beschriebene Vorgehen. 2. Das Ministerium des Innern und für Sport wird mit der Koordinierung der OZG-Umsetzung beauftragt. 3. Für die Umsetzung des OZG in Bezug auf die Umsetzung der Leistungen des Themenfeldes Umwelt, sowie der von Rheinland-Pfalz federgeführten Umsetzungsprojekte in anderen Themenfeldern wird ein Lenkungskreis aus Vertretern auf Staatssekretärsebene aus dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, dem Ministerium für Bildung, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und dem Ministerium der Finanzen eingerichtet. 4. Der Ministerrat bittet die zuständigen Ressorts bei der Digitalisierung der Leistungen Anreizsysteme für die Nutzung der digitalen Lösung zu prüfen und dem Ministerrat zu gegebener Zeit über das Ergebnis zu berichten. 5. Die Ministerien sind für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in ihrem Geschäftsbereich zuständig. Soweit Verwaltungsleistungen verantwortlich durch die jeweiligen Ministerien oder die ihnen nachgeordneten Behörden erbracht werden, werden die fachliche und technische Konzeption (inkl. Abstimmung im föderalen Kontext), die Entwicklung und Implementierung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Online-Verwaltungsleistungen in den Ministerien jeweils eigenverantwortlich projektiert und durchgeführt. Bei Verwaltungsleistungen, welche durch kommunale Gebietskörperschaften, berufsständische Kammern, Beliehene oder sonstige Stellen vollzogen werden, über die die einzelnen Ministerien die Rechts- oder Fachaufsicht ausüben, wirken die aufsichtsführenden Ministerien darauf hin, dass auch in diesen Bereichen die vorbeschriebenen Digitalisierungsprozesse durchgeführt werden. Im Landesbetrieb Daten und Information wurde das Projekt „Umsetzung des OZG in Rheinland-Pfalz“ und ein Kompetenzzentrum OZG eingerichtet, welches die erforderliche IT-Infrastruktur zentral zur Verfügung stellt und die Fachressorts bei der Verwaltungsdigitalisierung beraten und unterstützen wird. 6. Die Ressorts nutzen bei der Umsetzung des OZG grundsätzlich Lösungen nach dem „Einer für Alle/Viele“-Prinzip soweit dies technisch, fachlich und wirtschaftlich möglich ist. 7. Die Ressorts werden die aus der Nutzung der Anwendungen entstehende Nettoentlastung im Bereich der Verwaltungsaufwände („Digitalisierungsdividende“) erstmals im Rahmen des Haushaltsaufstellungs-verfahrens 2022 schätzen. Dies gilt nicht für Verwaltungsleistungen, welche durch Kammern, Beliehene oder sonstige Stellen vollzogen werden, über die die einzelnen Ministerien lediglich die Rechts- oder Fachaufsicht ausüben und die Leistungserbringung nicht durch Zuwendungen der Ressorts finanziert wird. 8. Zur Sicherstellung der fristgerechten Umsetzung des OZG prüfen die Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, das hierfür erforderliche Personal freizustellen und benennen jeweils eine verantwortliche Person (OZG-Ressortansprechpartner/in). Die Finanzierung von zusätzlichem Projektpersonal durch den Bund ist in der Individualvereinbarung zwischen den betroffenen Fachressorts von Bund und Land zu klären. 9. Die Ressorts pflegen die im Landesintranet errichtete Datenbank zur Umsetzung des OZG.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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