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Umsetzung § 20 Landesjustizvollzugsgesetz, Wohngruppenvollzug

Möglichkeit der Unterbringung im Wohngruppenvollzug für junge Strafgefangene nach dem Vorbild Baden-Württembergs; Berichterstattung der Landesregierung im Rechtsausschuss


Letzte Änderung
23.02.2023
Veröffentlicht am
22.02.2023
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