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Überwachungsplan Rheinland-Pfalz zur Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie)

Die am 7. Januar 2011 in Kraft getretene europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert, dass für bestimmte Industrieanlagen und Deponien ein Umweltinspektionssystem eingeführt wird, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Umweltauswirkungen der betreffenden Anlagen sicherstellt. Anlagen in Rheinland-Pfalz, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, sind in dem Überwachungsplan Rheinland-Pfalz erfasst, der regelmäßig geprüft und aktualisiert wird.


Letzte Änderung
30.12.2015
Veröffentlicht am
29.08.2024
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